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Ausbildung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Ausbildungsbonus

Darmstadt, 10.03.10
Bildet ein Unternehmen benachteiligte Jugendliche aus, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Sonderprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden, sowie über die Agentur für Arbeit:
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Ausbildungsbonus

Ein Ausbildungsbonus kann an einen Arbeitgeber gezahlt werden, wenn

· mit einer/einem Jugendlichen, die/der seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz sucht (sogenannte/r „Altbewerber/in“) ein zusätzlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, oder

· ein/e Jugendliche/r eingestellt wird, die/der den Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stelllegung oder Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes verloren hat. (In diesen Fällen kann ein Ausbildungsbonus auch denn gewährt werden, wenn es sich nicht um einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt.)

Der Ausbildungsbonus wird als Zuschuss an den Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe ist abhängig von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr und beträgt grundsätzlich

· 4.000 € bei einer Ausbildungsvergütung von monatlich bis zu 500 €,

· 5.000 € bei einer Ausbildungsvergütung von monatlich 500 bis unter 750 € und

· 6.000 € bei einer Ausbildungsvergütung von monatlich mindestens 750 €.

Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nachdem der/die Auszubildende zur Abschlussprüfung angemeldet wurde.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) / sozialpädagogische Betreuung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, trägt die Agentur für Arbeit die Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche.

 

Interessierte Arbeitgeber können sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Darmstadt unter Telefon 0180 1 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) oder E-Mail darmstadt.arbeitgeber@arbeitsagentur.de wenden.



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