SCHUFA

Winfried Hassemer wird neuer Ombudsmann der SCHUFA

Wiesbaden / Rheingau | 01.07.2010

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer

Ab 1. Juli 2010 übernimmt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer die Position des Ombudsmannes der SCHUFA Holding AG. Prof. Hassemer war von 1991 bis 1996 Landesbeauftragter für den Datenschutz in Hessen und wurde im Mai 1996 als Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen.

 

In den Jahren 2002 bis 2008 führte er den Zweiten Senat als Vorsitzender und war Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Hassemer genießt als Strafrechtswissenschaftler einen hervorragenden, auch internationalen Ruf.

"Die kontinuierliche Verbesserung des Verbraucherdialogs ist der SCHUFA seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Die hochrangige Neubesetzung der Ombudsmann-Funktion ist ein weiterer Schritt Verbrauchern die effektive und nachhaltige Möglichkeit zu geben, ihre konkreten Interessen zu vertreten", so Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA.

Der Ombudsmann ist eine neutrale, kostenfreie Anlaufstelle für Verbraucher, die mit ihrem Anliegen beim SCHUFA-Verbraucherservice keine Einigung erreichen konnten. In außergerichtlichen Schlichtungsverfahren kann er Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beilegen und agiert als unabhängiger Mittler zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern. Dabei ist er an keinerlei Weisungen durch die SCHUFA gebunden. Er berichtet an den SCHUFA Verbraucherbeirat, der sich aus 16 Persönlichkeiten verschiedener Institutionen, Verbände, Unternehmen und gesellschaftlicher Einrichtungen zusammensetzt.

Voraussetzung für die Aufnahme des Ombudsmannverfahrens ist zunächst ein Klärungsversuch des Anliegens mit dem SCHUFA-Verbraucherservice. Konnte hier trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Einigung erzielt werden, kann der Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsverfahrens stellen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Ombudsmann eingereicht werden und eine umfassende Beschreibung des Sachverhaltes sowie Kopien aller relevanten Unterlagen zum Vorgang enthalten.

Hassemer folgt auf den bisherigen SCHUFA Vertrauensmann und Wirtschaftsmediator Gernot Bickel, der diese Stellung für die SCHUFA seit April 2003 bekleidet hat und zum 30. Juni 2010 in den Ruhestand gehen wird.

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